Bettgitter und Bauchgurte, abgeschlossene Türen und „beruhigende“ Medikamente; im alltäglichen Verständnis dienen diese Maßnahmen dem Schutz und der Sicherheit von Angehörigen oder Betreuten. Doch im Sinne des Gesetzes handelt es sich dabei um freiheitsentziehende Maßnahmen. Das Betreuungsgericht muss ihre Anwendung genehmigen, es sei denn, der Betroffene selbst hat in eine solche Maßnahme eingewilligt. In dieser Veranstaltung werden zunächst einführende Informationen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen vermittelt:
Durch den Einsatz von freiheitsentziehenden Maßnahmen werden zentrale Grundrechte beschnitten. Daher muss immer intensiv nach möglichen Alternativen gesucht werden, um solche Maßnahmen zu vermeiden oder zumindest so gering wie möglich zu halten. Anhand von Beispielen aus der Praxis werden Möglichkeiten der Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen besprochen. Die TeilnehmerInnen haben die Möglichkeit, eigene Erfahrungen und Beispiele aus der Praxis einzubringen. Referentin: Marion Bosse, Örtliche Betreuungsbehörde, Amt für Soziale Dienste, Moderation: Katja Meemken, Örtliche Betreuungsbehörde, Amt für Soziale Dienste. Anmeldung erforderlich!
Zielgruppe: Ehrenamtliche Betreuerinnen/Betreuer und Bevollmächtigte
Ort: „Kwadrat“, Werkstatt Bremen, Martinshof, Wilhelm-Kaisen-Brücke 4
Veranstalter: Landesarbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten
Kosten: keine
Anmeldung: schriftlich. Infos dazu unter Tel. 361 – 15 528